Tannheimer Tal: Das bedeutet die Reisewarnung

Tannheimer Tal: Das bedeutet die Reisewarnung

Am Freitag, 25. September 2020, wurde Tirol vom deutschen Auswärtigen Amt zum Corona-Risikogebiet erklärt. Was bedeutet das für die Gäste des Tannheimer Tals?

Jungholz ist nicht mehr als Risikogebiet eingestuft!

Wir sind erleichtert und freuen uns, dass die vom Robert Koch Institut in Deutschland ausgesprochene Reisewarnung für Jungholz mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.“ Einem Urlaub in der Enklave Jungholz steht nichts mehr im Wege!

Informationen zu Jungholz finden Sie hier - Jungholz

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Jungholz

Durch die Corona-Pandemie in Deutschland und Österreich im März 2020 verlagerte sich der Urlaub verstärkt in die Alpen: Regionen wie das Tannheimer Tal erlebten in den Sommermonaten einen wahren Tourismusaufschwung. Viele Urlauber entdeckten ihre Leidenschaft für die Welt der Berge (wieder). Ein wichtiger Schritt, nachdem in den ersten Monaten des Lockdowns die Tourismusbranche von einem Tag auf den anderen komplett zum Erliegen kam.

Als vom Auswärtigen Amt dann Ende September eine Reisewarnung für ganz Tirol ausgesprochen wurde, war dies ein herber Schlag für den Tourismussektor des Tannheimer Tals. Und natürlich stellen sich auch unsere Gäste nun die Frage: Was passiert mit meinem Herbsturlaub, den ich im Tannheimer Tal geplant habe? Das Wichtigste vorab: Noch immer haben wir keinen bekannten Corona-Fall im Tannheimer Tal und die Ampel steht auf „grün“. Heißt: Aus Infektionssicht steht einem Urlaub bei uns nichts im Wege.

Familienwanderung in den Tannheimer Bergen

Wir haben hier die wichtigsten Antworten auf einen Blick (Stand: 02.10.2020):


Wie lange gilt die Reisewarnung für Tirol?

Die Reisewarnung gilt als unbefristet und wird aufgehoben, sobald die in ganz Tirol gemessenen Corona-Fallzahlen wieder sinken.


Wie sicher ist das Tannheimer Tal?

Das Tannheimer Tal und darüber hinaus der Bezirk Reutte werden laut Corona-Ampel der österreichischen Bundesregierung aktuell als Grün bewertet. Denn seit Beginn der Pandemie zeichnet sich die Ferienregion als sichere Region aus – es sind nach wie vor keine positiven Fälle bei uns bekannt.


Heißt Reisewarnung auch Reiseverbot?

Nein. Grundsätzlich ist es unseren Gästen erlaubt, ins Tannheimer Tal anzureisen. Sie dürfen selbstverständlich auch in unseren Unterkünften beherbergt werden. Die Reisewarnung bedeutet aber, dass der Gast nach einem Aufenthalt in einem Corona-Risikogebiet ein negatives Testergebnis vorlegen muss. Ansonsten droht eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Diese beginnt mit der Einreise in Deutschland. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der deutschen Bundesregierung.

 

Befreit ein negatives Testergebnis von der 14-tägigen Quarantäne?

Die genauen Maßnahmen variieren in den deutschen Bundesländern. In Bayern gilt: Kann bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 48 Stunden ist, wird die Quarantänepflicht aufgehoben. Auch ein negativer Coronatest, der während der Quarantäne vorgenommen wurde, führt zum sofortigen Ende dieser. Um es unseren deutschen Gästen zu ermöglichen, so schnell wie möglich einen Coronatest durchzuführen, bieten wir deshalb bis auf weiteres täglich von 16:00 bis 16:30 Uhr Testmöglichkeiten im Gebäude des Infobüros Tannheim an. Genauere Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen finden Sie hier.


Gelten diese Regeln für jeden?

Ja, sofern keine individuellen Maßnahmen getroffen wurden oder werden müssen. Beispielsweise können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzliche Maßnahmen auferlegen, wie bei einer Rückkehr aus Risikogebieten zu verfahren ist. Diese können von den offiziellen Verfahren abweichen beziehungsweise diese ergänzen. Hierfür raten wir unseren Gästen, das Gespräch mit dem eigenen Arbeitgeber zu suchen. Auch kann es andere Ausnahmen geben, eine Auflistung dieser gibt es auf der Website der Bayerischen Staatskanzlei.

 

Gibt es weitere Möglichkeiten, mit denen keine Quarantänepflicht besteht?

Wer sich weniger als 48 Stunden in Tirol aufhält, muss nicht in häusliche Quarantäne und auch keinen Test durchführen, wenn er wieder nach Bayern einreist. Diese Regelung gilt bis zum 18. Oktober 2020. Die Regelung greift jedoch nur, solange keine kulturellen Veranstaltungen, Sportereignisse, öffentliche Feierlichkeiten oder sonstige Veranstaltungen besucht wurden. Eine Tageswanderung oder ein Ausflug in die Natur des Tannheimer Tals mit der Familie ist also weiterhin erlaubt.
 

Zu Fuß die Natur genießen: Herbstwandern im Tannheimer Tal

Es ist Herbst in den Bergen. Zeit, die Wanderschuhe zu schnüren und diese zauberhafteste aller Jahreszeiten aus direkter Nähe zu genießen. Informieren Sie sich hier über die aktuellen Liftbetriebszeiten der Bergbahnen im Tal. https://www.tannheimertal.com/aktiv-im-sommer/wandern-tirol-allgaeuer-alpen/sommerbergbahnen/
 

Die Gesundheit unserer Gäste und Einheimischen hat für uns nach wie vor höchste Priorität.

Deshalb werden wir auch weiterhin alle Sicherheitsvorkehrungen einhalten, um Ihnen einen schönen Urlaub in unserer einzigartigen Natur ermöglichen zu können. Und deshalb freuen wir uns, wenn wir Sie das nächste Mal im schönsten Hochtal Europas begrüßen dürfen.

 

Bilder: TVB Tannheimer Tal/Achim Meurer/Wolfgang Ehn