Aufenthaltsabgabe

Die Aufenthaltsabgabe

  • Wie hoch ist die Kurtaxe pro Person? 
    Mit 01. Mai 2022 ist die Kurtaxe auf € 2,50 pro Person und Nacht erhöht worden. (Preisänderungen vorbehalten)
    Kinder bis 15 Jahre sind von der Kurtaxe ausgenommen. (frei bis Jahrgang 2009, pflichtig ab Jahrgang 2008 - Stand 01.01.2024)
  • Wer ist abgabepflichtig? 
    Abgabepflichtig sind in Tirol alle Nächtigungen in 
    • Beherbergungsbetrieben und 
    • In Freizeitwohnsitzen, die nicht oder nicht nur wechselnden Gästen überlassen werden. 
    Die Abgabepflicht beginnt mit der ersten und endet mit der letzten Nächtigung
  • Sind Menschen mit Behinderung mit Ausweis davon ausgenommen? 
    Laut Tiroler Tourismusgesetz können (Schwer-)Behinderte leider nicht von der Kurtaxe ausgenommen werden. 
  • Ausnahmen der Abgabepflicht: 
    • Im Rahmen von lehrplanmäßigen Veranstaltungen von öffentlichen Schulen, Hochschulen, Universitäten (Schulbestätigung) 
    • Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden 
    • Nächtigungen von Verwandten (bis Geschwisterkind) 
    • Nächtigungen im Rahmen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern der ununterbrochene Aufenthalt mehr als zehn Nächtigungen dauert (Beispiel: Arbeiter, Filmschaffende, Reiseleiter, Busfahrer, Vertreter, etc. Sie dürfen nur dann von der Aufenthaltsabgabe befreit werden, wenn die Dauer ihres Aufenthaltes mehr als zehn Nächte beträgt!)