Aufenthaltsabgabe
Die Aufenthaltsabgabe
- Wie hoch ist die Kurtaxe pro Person?
Mit 01. Mai 2022 ist die Kurtaxe auf € 2,50 pro Person und Nacht erhöht worden. (Preisänderungen vorbehalten)
Kinder bis 15 Jahre sind von der Kurtaxe ausgenommen. (frei bis Jahrgang 2008, pflichtig ab Jahrgang 2007 - Stand 01.01.2023)
- Wer ist abgabepflichtig?
Abgabepflichtig sind in Tirol alle Nächtigungen in
• Beherbergungsbetrieben und
• In Freizeitwohnsitzen, die nicht oder nicht nur wechselnden Gästen überlassen werden.
Die Abgabepflicht beginnt mit der ersten und endet mit der letzten Nächtigung
- Sind Menschen mit Behinderung mit Ausweis davon ausgenommen?
Laut Tiroler Tourismusgesetz können (Schwer-)Behinderte leider nicht von der Kurtaxe ausgenommen werden.
- Ausnahmen der Abgabepflicht:
• Im Rahmen von lehrplanmäßigen Veranstaltungen von öffentlichen Schulen, Hochschulen, Universitäten (Schulbestätigung)
• Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden
• Nächtigungen von Verwandten (bis Geschwisterkind)
• Nächtigungen im Rahmen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern der ununterbrochene Aufenthalt mehr als zehn Nächtigungen dauert (Beispiel: Arbeiter, Filmschaffende, Reiseleiter, Busfahrer, Vertreter, etc. Sie dürfen nur dann von der Aufenthaltsabgabe befreit werden, wenn die Dauer ihres Aufenthaltes mehr als zehn Nächte beträgt!)