AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES
Eigentümer und Betreiber des Indoorspielplatzes „Tanni’s Kinderparadies“ ist der Tourismusverband Tannheimer Tal, Vilsalpseestr. 1,6675 Tannheim (www. tannheimertal.com)
Mit dem Begriff Nutzer werden beide Geschlechter (Frauen und Männer) als auch Minderjährige angesprochen. Gäste, Zuschauer oder andere Personen, ohne aktive Nutzung des Indoorspielplatzes, unterliegen ebenfalls der Hallenordnung bzw. den gültigen Verordnungen und Bestimmungen.
Der Indoorspielplatz „Tanni’s Kinderparadies“ umfasst alle Bereiche: Eingang, Foyer, Garderoben und Sanitäranlagen, Stiegen und Spielbereich.
Unter dem Begriff Spielbereich sind jene Bereiche der Anlage zu verstehen, die für die aktive Nutzung vorgesehen sind.
Der Aushang mit den AGBs und der Hallenordnung befindet sich im Eingangsbereich und enthält die wesentlichen Informationen zur Nutzung des Indoorspielplatzes. Weitere Informationen sind der Website www.kinderparadies.tirol zu entnehmen. Jeder Nutzer hat sich vorab über die AGBs und der Hallenordnung zu informieren und bestätigt mit Erwerb des Tickets die Kenntnisnahme dieser.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Alle im Areal befindlichen Spielanlagen mit Ausnahmen des Kleinkinderbereiches können von Kindern im Alter von 4 bis 12 Jahren benutzt werden. Der Kleinkinderbereich ist für Kinder bis zum vollendetem 3. Lebensjahr reserviert. Der Konsum von Alkohol und Kaugummis ist im gesamten Spieleparadies nicht gestattet!
Eigentümer und Betreiber des Indoorspielplatzes „Tanni’s Kinderparadies“ ist der Tourismusverband Tannheimer Tal, Vilsalpseestr. 1,6675 Tannheim (www. tannheimertal.com)
Mit dem Begriff Nutzer werden beide Geschlechter (Frauen und Männer) als auch Minderjährige angesprochen. Gäste, Zuschauer oder andere Personen, ohne aktive Nutzung des Indoorspielplatzes, unterliegen ebenfalls der Hallenordnung bzw. den gültigen Verordnungen und Bestimmungen.
Der Indoorspielplatz „Tanni’s Kinderparadies“ umfasst alle Bereiche: Eingang, Foyer, Garderoben und Sanitäranlagen, Stiegen und Spielbereich.
Unter dem Begriff Spielbereich sind jene Bereiche der Anlage zu verstehen, die für die aktive Nutzung vorgesehen sind.
Die Parkplätze gehören teilweise zu Tanni’s Kinderparadies und teilweise zum Tourismusbüro. Es besteht kein Anspruch für Nutzer des Kinderparadieses auf diese Parkplätze. Freie Parkmöglichkeit je nach Verfügbarkeit.
Der Aushang mit den AGBs und der Hallenordnung befindet sich im Eingangsbereich und enthält die wesentlichen Informationen zur Nutzung des Indoorspielplatzes. Weitere Informationen sind der Website www.tannheimertal.com zu entnehmen. Jeder Nutzer hat sich vorab über die AGBs und der Hallenordnung zu informieren und bestätigt mit Erwerb des Tickets die Kenntnisnahme dieser.
1. Allgemein
Voraussetzung für die Nutzung von Tanni’s Kinderparadies ist der Erwerb eines Tickets. Mit Bezahlung des Eintrittspreises wird zwischen Ihnen als Nutzer und dem Betreiber ein Vertragsverhältnis rechtsgültig. Die AGBs sind ein Bestandteil dieses Vertrages. Wir behalten uns das Recht vor diese zu ändern. Die aktuell gültigen AGBs bzw. Hallenordnung finden sie auf der Website www.tannheimertal.com oder am Aushang im Eingangsbereich.
2. Benützung
Die Benutzung von Tanni’s Kinderparadies ist kostenpflichtig. Die Preise ergeben sich aus der aktuell gültigen Preisliste. Nur mit einer gültigen Eintrittskarte, Kenntnisnahme der AGBs und der Hallenordnung ist die Benutzung gestattet. Diese muss jederzeit als Nachweis vorgelegt werden können. Wer ohne gültige Eintrittskarte in Tanni’s Spieleparadies angetroffen wird, hat mit entsprechenden Konsequenzen – etwa dem Verweis oder auch einer Anzeige – zu rechnen. Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
In den Garderoben stehen nach Möglichkeit Spinde zur freien Benutzung zur Verfügung. Der Spindschlüssel darf beim Verlassen des Indoorspielpatzes nicht mitgenommen werden!
3. Ordnung und Hygiene
Das gesamte Kinderparadies inkl. sanitärer Anlagen und Garderoben ist sauber zu halten. Auf der Spieleanlage müssen, aus hygienischen Gründen, stets Socken getragen werden. Auf den Spieleanlagen ist das Telefonieren oder Musikhören mit Kopfhörer nicht erlaubt.
Das Konsumieren von Essen und Trinken ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich erlaubt, nicht auf dem Spielbereich. Das Mitführen und Konsumieren von Getränken ist auf den Spielgeräten strikt untersagt. Kein Glas im Spielbereich!
Die Wertsachen und Taschen sind ordnungshalber während des spielen nicht mitzuführen, sondern in den vorhandenen Schließfächern und Abstellfächern (Spinden) zu deponieren. Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen von Haustieren untersagt.
4. Eintrittskarte
Beim Eintritt in Tanni’s Kinderparadies ist dem Personal unaufgefordert das Abonnement vorzuweisen bzw. eine Eintrittskarte zu lösen. Die gültige Eintrittskarte ist während des gesamten Aufenthaltes im Kinderparadies aufzubewahren. Das Personal behält sich Stichprobenkontrollen vor. Sicherheitstechnischen und sonstigen Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten; widrigenfalls kann ein Benutzen der Anlage (ohne Erstattung des Eintrittspreises) untersagt werden.
Bei Vandalismus und Diebstahl ist das Personal verpflichtet, die fehlbare Person der Polizei zu melden.
5. Haftung durch Erziehungsberechtige/Aufsichtspersonen
Kindern ist der Besuch von Tanni’s Kinderparadies nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet, es sei denn, die Eltern haben bei Kindern ab 8 Jahren ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch durch das Kind ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Tanni’s Kinderparadies oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal von Tanni’s Kinderparadies ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich. Sollte die Aufsichtsperson ein Kind unzulässigerweise allein in der Anlage lassen, wird die Aufsichtspflicht nicht durch Tanni’s Kinderparadies übernommen. Die Aufsichtsperson bleibt in diesem Fall für das Kind verantwortlich.
6. Haftung durch den Betreiber
Die Benutzung der Spielanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung darf nur im Rahmen der Nutzungsvorschriften, wie etwa den Spielregeln, der Hausordnung erfolgen. Des Team des Tanni’s Kinderparadies übernimmt k e i n e Aufsichtspflichten der Besucher. Tanni’s Kinderparadies haftet nicht für Verletzungen und Schäden, die Kindern oder anderen Besucher des Kinderspielareals aufgrund der Nichtbefolgung von Anweisungen bzw. eigener unsachgemäßer Benutzung entstehen. Hierfür haften die Besucher selbst oder die Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte der Kinder. Tanni’s Kinderparadies haftet insbesondere nicht für Verletzungen, die sich Kinder untereinander zufügen, nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen sowie nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eines Besuchers entstehen. Auf die Garderobe bzw. Spinds ist selbst zu achten. Im Falle des Abhandenkommens wird keine Haftung übernommen.
7. Sicherheit
Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Offene Feuer aller Art (Kerzen, Wunderkerzen, etc.) sind in den Räumen ebenfalls nicht gestattet. Hieraus entstehende Kosten, wie z. B. Feuerwehreinsatz durch Auslösen der Brandmeldeanlage, sind vom Verursacher zu tragen.
8. Erkrankung
Der Zutritt zu Tanni’s Spieleparadies ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Nutzern mit körperlichen Gebrechen/Beeinträchtigungen ist das Benutzen der Spielanlage nicht gestattet.
9. Essen und Trinken
Das Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Getränke und Speisen sind ausschließlich in den Sitzbereichen zu verzehren. Das Mitbringen von eigenen Süßigkeiten, und alkoholfreien Getränken ist in Tanni’s Kinderparadies gestattet. Wir bitten aber um Verständnis, dass das Mitbringen von eigenen Speisen, sowie Kaffee und Tee oder eine Belieferung durch Fremdfirmen (Pizza-Service oder Fast Food-Imbisse) nicht gestattet ist.
Der durch die mitgebrachten Süßigkeiten und Getränke verursachte Abfall ist selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.
10. Ausschluss
Kinder bzw. Besucher können von der Benutzung von Tanni’s Kinderparadies und deren Einrichtungen ausgeschlossen werden, wenn sie oder ihre Eltern gegen die Hausordnung, gute Sitten und allgemeine Rechtsvorschriften zuwiderhandeln bzw. den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten. Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, im Falle des besonders unleidlichen Verhaltens der Kinder diese für eine bestimmte Zeitdauer von der Benutzung des Spielplatzes auszuschließen. Dasselbe gilt auch für erwachsene Personen bei entsprechendem Verhalten. In diesem Fall wird der Eintrittspreis nicht zurückerstattet. Auch bei Jahreskartenbesitzer die auf Grund der Angeführten Ausschlussgründe von der Benutzung des Spielplatzes ausgeschlossen werden gibt es keine Rückerstattung auf den Preis der Jahreskarte. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus Tanni’s Kinderparadies zu verweisen. Im Falle der mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigung oder Zerstörung der Anlagen sowie der Einrichtungen des Kinderspielareals ist der Besucher oder sein Erziehungsberechtigter zum Ersatz des entstandenen Schadens samt Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Diebstahl und mutwillige Beschädigung werden umgehend zur Anzeige gebracht. Im Falle des Diebstahls ist Tanni’s Kinderparadies berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von der betroffenen Person in Höhe von € 100,-- zu verlangen. Für Schäden, welche durch Kinder auf dem Spielplatz mutwillig verursacht werden, haften deren Eltern nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
11. Datenschutz und Zustimmungserklärungen
Der Nutzer stimmt zu das die im Rahmen des Registrierungsformulars erfassten Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und internen Marketingzwecken verwendet werden dürfen. Weiter stimmt der Nutzer zu an die von ihm angegebene elektronische Postadresse im Falle von Direktmarketing erhaltene elektronische Post zu akzeptieren. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit per Mail an info@tannheimertal.com möglich.
12. Einwilligung Bilder und Filme
Der Nutzer gibt sein Einverständnis dafür, dass in Tanni’s Kinderparadies angefertigte Bilder/Filme durch Mitarbeiter bzw. auch von Dritten, auch ohne sein Wissen und Nennung seines Namens, zu Werbe- und Präsentationszwecken verwendet werden dürfen. Der Nutzer verzichtet diesbezüglich auf jegliche Ansprüche gem. § 78 Urheberrechtsgesetz. Ein Widerruf dieses Einverständnisses ist jederzeit per Mail an info@tannheimertal.com möglich.
13. Rückerstattung von Eintrittskarten
Die Rückerstattung des Geldes für Jahreskarten bei Verletzung oder dauerhafter Erkrankung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) ist nicht möglich. In diesem Falle wird die Gültigkeit der Jahreskarte verlängert bzw. an einen anderen Zeitraum angepasst. Für Tageseintrittskarten ist diese Regelung nicht anzuwenden.
Jahreskarten müssen Personalisiert werden und können daher nicht von mehreren Personen verwendet werden.
14. Rauchen, Alkohol und Drogen
In Tanni’s Kinderparadies herrscht generelles Rauchverbot. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist nicht gestattet!
15. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten zwischen Nutzer und des Betreibers ist das Bezirksgericht Reutte zuständig. Es gilt österreichisches Recht.
Die evtl. Ungültigkeit einzelner AGBs führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit sämtlicher AGBs.