Kletter & Bouldertreff Tannheimer TalKletter & Bouldertreff Tannheimer TalKletter & Bouldertreff Tannheimer Tal

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

Eigentümer und Betreiber der Kletter- und Boulderanlage „Kletter & Bouldertreff“ ist der Tourismusverband Tannheimer Tal, Vilsalpseestr. 1,6675 Tannheim (www. tannheimertal.com)

Mit dem Begriff Nutzer werden beide Geschlechter (Frauen und Männer) als auch Minderjährige angesprochen. Gäste, Zuschauer oder andere Personen, ohne aktive Nutzung der Boulderanlage, unterliegen ebenfalls der Hallenordnung bzw. den gültigen Verordnungen und Bestimmungen.

Die Kletter- und Boulderanlage „Kletter & Bouldertreff“ umfasst alle Bereiche: Eingang, Foyer,  Garderoben und Sanitäranlagen,  Stiegen und Boulderbereich inkl. der Trainingsgeräte.

Unter dem Begriff Kletter & Boulderanlage  sind jene Bereiche der Anlage zu verstehen die für die aktive Nutzung (Bouldern, Klettern) vorgesehen sind.

Der Aushang mit den AGBs und der Hallenordnung befindet sich im Eingangsbereich und enthält die wesentlichen Informationen zur Nutzung der Kletter & Boulderanlage. Weitere Informationen sind der Website www.tannheimertal.com zu entnehmen. Jeder Nutzer hat sich vorab über die AGBs und der Hallenordnung zu informieren und bestätigt mit der Unterschrift am Registrierungsformular die Kenntnisnahme dieser.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Allgemein 

Voraussetzung für die Nutzung der Kletter & Boulderanlage ist die Registrierung mittels wahrheitsgemäß ausgefüllten Registrierungsformulars (als Download bzw. vor Ort beim Kauf einer Eintrittskarte auszufüllen). Mit der Unterschrift dieses Registrierungsformulars und Bezahlung des Eintrittspreises wird zwischen Ihnen als Nutzer und dem Betreiber ein Vertragsverhältnis rechtsgültig. Die AGBs sind ein Bestandteil dieses Vertrages. Wir behalten uns das Recht vor diese zu ändern. Die aktuell gültigen AGBs bzw. Hallenordnung finden sie auf der Website www.bouldertreff.tirol oder am Aushang im Eingangsbereich der Boulderanlage.

 

  1. Benützung

Die Benutzung der Kletter & Boulderanlage ist kostenpflichtig. Die Preise ergeben sich aus der aktuell gültigen Preisliste. Nur mit einer gültigen Eintrittskarte, ausgefülltem und unterschriebenem Registrierungsformular, Kenntnisnahme der AGBs und der Hallenordnung ist die Benutzung gestattet. Diese muss während des gesamten Aufenthaltes in der Kletter & Boulderanlage als Nachweis vorgelegt werden können. Wer ohne gültige Eintrittskarte in der Kletter & Boulderanlage angetroffen wird, hat mit entsprechenden Konsequenzen – etwa dem Verweis oder auch einer Anzeige – zu rechnen. Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.

In den Garderoben stehen nach Möglichkeit Spinde zur freien Benutzung zur Verfügung. Der Spindschlüssel darf beim Verlassen der Boulderhalle nicht mitgenommen werden!

 

  1. Eigenverantwortung, Risiken und Haftung

Das Bouldern und Klettern und der Aufenthalt in der Kletter & Boulderanlage erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung! Jeder Nutzer unterwirft sich mit der Registrierung und der geleisteten Unterschrift der Einhaltung der AGBs und der Hallenordnung.

Das Bouldern beinhaltet ein nicht kalkulierbares Restrisiko und verlangt ein hohes Maß an eigenverantwortlichem Handeln und gegenseitiger Rücksichtnahme. Es ist auch mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch den Nutzer, nicht restlos eliminiert werden können.

Das Bouldern sowie das Spotten erfordern ein entsprechendes Maß an Konzentration, der Aufenthalt im Sturzbereich (Matten) ist, abgesehen vom Spotten, frei zu halten. 
Jeder Nutzer muss sich den Verletzungsrisiken bei Stürzen bewusst sein. Jeder Benützer ist verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch diese AGBs oder die Hallenordnung abgedeckt werden können, zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten.
Bouldern ohne Spotter ist generell erlaubt, wenn sich der Nutzer der erhöhten Risiken im Falle eines Sturzes bewusst ist. Die Betreiber lehnen in diesem Falle bei Unfällen explizit die Haftung ab. Andere Benützer der Anlage sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder dem Personal zu melden.

 

4.     Topropeklettern (vorderer Wandbereich)

 Für Unfälle wird keine Haftung übernommen. Das Topropeklettern beinhaltet ein nicht kalkulierbares Restrisiko und verlangt ein hohes Maß an eigenverantwortlichem Handeln und gegenseitiger Rücksichtnahme. Es ist auch mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch den Nutzer, nicht restlos eliminiert werden können

Für den Vorstiegs –bzw. Nachstiegsbereich ist es unumgänglich sich mit der benötigten Ausrüstung vertraut zu machen (Sicherungsgerät, Seil, Klettergurt, usw.)

Die Ausrüstung muss normgerecht sein (CE-Norm, UIAA Norm) ACHTUNG die Verwendungsdauer der Hersteller muss beachtet werden.

Karabiner und verschlussfähige Teile müssen verschlossen bzw. verriegelt werden.

Grundsätzlich darf nur mit Seilsicherung geklettert werden. Klettern ohne Seil ist unzulässig.

Alle Expressschlingen müssen eingehängt werden. ACHTUNG Griffe können sich drehen oder brechen.

Barfußklettern und Klettern mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Ein Partnercheck sollte vor jedem Start erfolgen, die stetige Kontrolle der Kletterpartner ist ein fundamentaler Baustein im Klettersport und verhilft Unfälle zu vermeiden. Des Weiteren benötigt der Sichernde die volle Konzentration um seinen Partner optimal zu schützen.

Übereinander Klettern ist strikt untersagt.

Beim Aufenthalt im Kletterbereich ist die Sturzzone zu beachten (Pendelsturz)

Topropeklettern an Zwischensicherungen ist nicht erlaubt.

Das selbständige Versetzen/Anbringen von Griffen oder Sicherungspunkten ist ausnahmslos untersagt. Lockere Griffe oder Mängel sind der aufsichtsführenden Person bzw. dem Betreiber zu melden.

Die Verwendung des „Topas“ Selbstsicherungsgerät erfolgt auf eigene Gefahr.

Das einhängen von zwei Seilen in einen Karabiner ist strengstens untersagt (Seilriss durch Schmelzverbrennung)

Das Tragen von Schmuck oder sonstigen losen Gegenständen ist verboten. Offene Haare müssen zusammengebunden werden.

Für Garderoben- und Wertsachen, sowie für Personen- und Sachschäden lehnen die Betreiber jede Haftung ab. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern (Spinde) untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selber zu tragen. Die Betreiber übernehmen hierfür keine Haftung. Der Nutzer verpflichtet sich, die Boulderanlage von sämtlichen von ihm direkt oder indirekt im Zuge der Nutzung verursachten Schäden jeglicher Art freizustellen. Schäden sind unaufgefordert den Mitarbeitern der Boulderhalle zu melden.

Der Kletter & Bouldertreff vertreten durch ihre Organe, Erfüllungsgehilfen und sonstiges Personal haften ausschließlich in Fällen von Schäden die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind.

 

5.     Griffe und Tritte

Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel in der Kletter- und Boulderanlage  müssen dem Personal umgehend gemeldet werden.
Jeder Nutzer ist sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im Extremfall brechen können. Der Nutzer trägt diesbezüglich jedes Risiko selbst. 

Das Anbringen von Markierungen durch Tape, Kreide etc. ist nicht zulässig.

 

6.     Nutzung durch Minderjährige

Minderjährige ab dem vollendeten 14.Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen die Kletter & Boulderanlage selbstständig benützen sofern der/die Erziehungsberechtigten sein Einverständnis dazu schriftlich auf dem Registrierungsformular abgibt.

Personen unter 14 Jahren (Unmündige Minderjährige bzw. Kinder) dürfen sich in der Kletter & Boulderanlage nur in Begleitung bzw. Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Dieser haftet für den Minderjährigen und hat dafür Sorge zu tragen, dass nur in jenem Bereich der Kletter & Boulderanlage gebouldert wird, der den jeweiligen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Der Betreiber lehnt dafür jede Verantwortung ab. Insbesondere beim Bouldern in größerer Höhe ist auf die Sturzgefahr zu achten und nach Bedarf zu spotten. Das Hallenpersonal kann Minderjährige und Begleitpersonen, die nachlässig handeln, aus der Halle verweisen. Der Aufenthalt auf den Matten ist nur zum Bouldern erlaubt, jegliches Herumrennen und Spielen ist verboten.

Sowohl für den Minderjährigen als auch für den Erwachsenen ist jeweils ein eigenes Registrierungsformular auszufüllen. Mitarbeitern steht es frei die klettertechnischen Fertigkeiten des/der Minderjährigen bei Bedarf zu überprüfen und nach seiner/Ihrer Einschätzung auf bestimmte Bereiche der Kletter- und Boulderanlage  zu beschränken. Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene trägt die volle Verantwortung für etwaige Personen- und Sachschäden, die der Minderjährige verursacht.

 

7.     Nutzung durch Gruppen / Kurse

Die Kletter & Boulderanlage  bietet Kurse an, die das Erlenen und/oder Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports zum Ziel haben. Die Abseilvorrichtungen und Möglichkeiten zum Klettern mit Seil unter Aufsicht des Kursleiters vorbehalten.

Informationen zu den konkreten Kursen, deren Terminen und Kosten ist auf der Website www.tannheimertal.com und im Aushang ersichtlich. Anmeldungen sind über die Website www. tannheimertal.com  bzw. per Mail an info@tannheimertal.com  möglich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, durch die Reihenfolge der Zahlungseingänge werden die Teilnehmer festgelegt. Teilnehmer, die nicht berücksichtigt werden können, werden umgehend informiert. Die Zahlung wird dann selbstverständlich zurück überwiesen. Erst nach Zahlungseingang des gesamten Kursbeitrages pro Teilnehmer ist die Anmeldung für die Kletter & Boulderanlage  verbindlich und der Teilnehmerplatz damit reserviert. Die Zahlung muss spätestens 10 Tage vor Kursbeginn erfolgt sein. Bei Zahlungsverzug entfällt die Teilnahmeberechtigung, nicht jedoch die Zahlungsverpflichtung.

Externe Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch den Betreiber abgehalten werden.

Der Leiter einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer. Das Reservieren von Wänden oder Sektoren ist nicht erlaubt. Gruppen verhalten sich ruhig und rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen.

 

8.     Personal

Beim Eintritt in die Kletter & Boulderanlage  ist dem Personal unaufgefordert das Abonnement vorzuweisen bzw. eine Eintrittskarte zu lösen. Die gültige Eintrittskarte ist während des gesamten Aufenthaltes in der Kletter & Boulderanlage  aufzubewahren. Das Personal behält sich Stichprobenkontrollen vor. Sicherheitstechnischen und sonstigen Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten; widrigenfalls kann ein Benutzen der Anlage (ohne Erstattung des Eintrittspreises) untersagt werden.

Bei Vandalismus und Diebstahl ist das Personal verpflichtet, die fehlbare Person der Polizei zu melden.

 

9.     Boulderanlage

Es darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen aus der Wand ausgestiegen werden. Nach dem Ausstieg ist dieser Bereich unverzüglich zu verlassen. Bei Wänden ohne Ausstieg darf man sich nicht auf dem Wanddeckel aufhalten.

Für Boulderbau und Revisionen können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein, für Veranstaltungen und Wettkämpfe kann sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschließung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen besteht für Inhaber von Abonnements kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

10.  Ordnung und Hygiene

Die gesamte Kletter & Boulderanlage  inkl. sanitärer Anlagen und Garderoben ist sauber zu halten. In der Kletter & Boulderanlage  muss stets Schuhwerk (Turnschuhe, Flipflops, Kletterschuhe…) getragen werden. Bouldern ist nur in sauberen Kletterschuhen oder Hallenturnschuhen gestattet. Das Magnesium darf beim Bouldern nicht mitgeführt werden, sondern muss am Mattenrand deponiert werden.

Beim Bouldern und Spotten ist das Telefonieren oder Musikhören mit Kopfhörer nicht erlaubt.

Das Konsumieren von Esswaren ist nur in dem dafür vorgesehenen  Bereich erlaubt, nicht auf den Matten. Das Mitführen und Konsumieren von Getränken ist in der Kletter- und Boulderanlage  strikt untersagt. Kein Glas in der Kletter & Boulderanlage!

Die Wertsachen und Taschen sind ordnungshalber während dem Bouldern nicht mitzuführen, sondern in den vorhandenen Schließfächern und Abstellfächern (Spinden) zu deponieren.

 

11.  Rauchen, Alkohol und Drogen

In der Kletter & Boulderanlage  herrscht generelles Rauchverbot. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist nicht gestattet!

 

12.  Allergiker

In der Kletter & Boulderanlage  kann eine erhöhte Feinstaubbelastung durch das verwendete Magnesium in der Luft vorherrschen. Allergiker haben entsprechende bzw. vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Bei Problemen ist die Kletter & Boulderanlage  unverzüglich zu verlassen.

 

13.  Datenschutzerklärung

Der Nutzer stimmt zu das die im Rahmen des Registrierungsformulars erfassten Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und internen Marketingzwecken verwendet werden dürfen. Weiter stimmt der Nutzer zu an die von ihm angegebene elektronische Postadresse im Falle von Direktmarketing erhaltene elektronische Post zu akzeptieren. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit per Mail an info@tannheimertal.com möglich.

 

14.  Einwilligung Bilder und Filme

Der Nutzer gibt sein Einverständnis dafür, dass in der Kletter & Boulderanlage  angefertigte Bilder/Filme durch Mitarbeiter bzw. auch von Dritten, auch ohne sein Wissen und Nennung seines Namens, zu Werbe- und Präsentationszwecken verwendet werden dürfen. Der Nutzer verzichtet diesbezüglich auf jegliche Ansprüche gem. § 78 Urheberrechtsgesetz. Ein Widerruf dieses Einverständnisses ist jederzeit per Mail an info@tannheimertal.com  möglich.

 

15.  Ausschluss von Nutzern

Bei Verstoß gegen die AGBs bzw. der Hallenordnung haben Mitarbeiter der Kletter & Boulderanlage  das Recht, Nutzer der Kletter & Boulderanlage  zu verweisen. Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB, der Hallenordnung sowie Nichtbefolgung von Anordnungen der Mitarbeiter kann gegen den Nutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. In beiden Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Preises von bereits erworbenen Eintrittskarten jeglicher Art. Jahres- oder Tageskarten werden storniert.

 

16.  Rückerstattung von Eintrittskarten

Die Rückerstattung des Geldes für Jahreskarten bei Verletzung oder dauerhafter Erkrankung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) ist nicht möglich. In diesem Falle wird die Gültigkeit der Jahreskarte verlängert bzw. an einen anderen Zeitraum angepasst. Für Tageseintrittskarten diese Regelung nicht anzuwenden.
Jahreskarten müssen Personalisiert werden und können nicht von mehreren Personen verwendet werden!

 

17.  Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten zwischen Nutzer und des Betreibers ist das Bezirksgericht Reutte  zuständig. Es gilt österreichisches Recht.